AGB
Mit der Buchung bei VentoBus bestätigt der Kunde, dass er die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat
Wo der Kunde eine natürliche Person ist, hat keinerlei Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Auswirkungen auf Ihre Rechte als Verbraucher. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen Ihre Rechte als Verbraucher.
Das Unternehmen / Der Agent: VentoBus agiert als europäischer Reisedienstleister unter National Coach Network Ltd und unterhält eine eingetragene Präsenz innerhalb der Europäischen Union, um regionale Transportdienste zu ermöglichen.
Der Kunde / Der Mieter: Person und/oder Organisation, die die Buchung vornimmt
Der Fahrer: Der Fahrer oder die Fahrer des Fahrzeugs, der Betreiber des Reisebusses oder der Lieferant des Fahrzeugs
Der Betreiber: Bereitstellung des Betreibers für den Reisebusverkehr
- Anwendung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unabhängig davon, ob die Vereinbarung schriftlich oder mündlich getroffen wird.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt, an dem der Mieter die Buchung mündlich oder schriftlich akzeptiert.
1.3. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Buchungsbestätigung zu überprüfen und die Gesellschaft unverzüglich über etwaige Fehler zu informieren.
1.4. Der Mieter ist allein verantwortlich für die Handlungen und/oder Unterlassungen der Fahrgäste, unabhängig davon, ob diese mitfahren oder nicht.
1.5. Der Mieter haftet für alle zusätzlichen Kosten, die dem Unternehmen während der Vertragserfüllung entstehen.
- Zitate
2.1. Alle Angebote sind 72 Stunden gültig (sofern das Reisedatum mehr als 14 Tage in der Zukunft liegt)
2.2. Nach Ablauf dieser Frist behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Preis zu ändern, woraufhin dem Kunden ein neues Angebot unterbreitet wird.
2.3. Kostenvoranschläge sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines geeigneten Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Annahme durch den Mieter und der Sicherung der Buchung durch Zahlung einer Anzahlung gültig.
2.4. Das angegebene Angebot basiert, sofern nicht anders angegeben, nur auf Fahrer und Fahrzeug.
2.5. Sofern nicht anders angegeben, kann das Angebot zusätzlichen Gebühren unterliegen, wie nachfolgend aufgeführt.
- Fahrzeugnutzung / Reisezweck
3.1. Der Mieter darf das Fahrzeug zwischen der An- und Rückfahrt nicht nutzen.
3.2. Der Mieter kann nicht davon ausgehen, dass das Fahrzeug am Bestimmungsort zur alleinigen Nutzung des Mieters verbleibt, es sei denn, dies wurde schriftlich von der Gesellschaft vereinbart.
3.3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren für Zeiten oder Kilometer zu erheben, die über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgehen, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder mündlich getroffen wurde.
3.4. Buchungen für Fußballspiele, Musikfestivals oder politische Demonstrationen und Kundgebungen müssen dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt werden, da spezifische rechtliche oder andere Anforderungen gelten können, die sich auf die Buchung auswirken könnten.
3.5. Wird das Unternehmen nicht ordnungsgemäß über die Art der Reise informiert, gilt dies als Vertragsverletzung und kann nach alleinigem Ermessen des Unternehmens zur Stornierung der Buchung ohne Entschädigung oder Rückerstattung führen.
- Fahrzeugbilder
4.1. Auf Anfrage kann die Gesellschaft ein Foto des zu liefernden Fahrzeugtyps zur Verfügung stellen.
4.2. Das gelieferte Foto dient nur zur Veranschaulichung und kann sich in Marke/Modell, Lackierung und Aussehen von dem für die Buchung tatsächlich gelieferten unterscheiden.
- Zahlung
5.1. Zur Zahlung fällige Beträge gelten erst dann als bezahlt, wenn sie auf dem Konto des Unternehmens eingegangen sind.
5.2. Sofern nicht schriftlich vereinbart, kann das Unternehmen eine Buchung erst dann garantieren, wenn die Anzahlung geleistet wurde.
5.3. Bei Zahlung per Banküberweisung muss der Mieter die Buchungsreferenz als Zahlungsgrund angeben. Erfolgt dies nicht, kann dies die Zuordnung der Zahlung verzögern und die Möglichkeit des Unternehmens, die Buchung zu sichern, gefährden. In diesem Fall kann der Auftrag storniert werden.
5.4. Alle Zahlungen müssen vor der Erbringung der gebuchten Leistung vollständig beglichen sein, sofern das Unternehmen nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat.
5.5. Sollten noch offene Beträge fällig sein, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die fälligen Beträge jederzeit von der ursprünglichen Kredit-/Debitkarte einzuziehen, die vom Mieter verwendet wurde oder für diesen verwendet wurde.
5.6. Der Mieter erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass keine Rückbuchung von Zahlungen über Kredit-/Debitkarte an das ausstellende Unternehmen veranlasst wird.
5.7. Sollte die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet werden oder der Restbetrag nicht fällig sein (normalerweise 7 Tage vor Reiseantritt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart), behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Buchung zu stornieren. Alle geleisteten Zahlungen verfallen und der volle Restbetrag wird fällig.
5.8. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen eingegangen ist, kann das Unternehmen den Angebotspreis nicht mehr garantieren und behält sich das Recht vor, sein Angebot zu überarbeiten.
5.9. Für alle Buchungen, die mit Kreditkarten oder Firmenkarten vorgenommen werden, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, sofern nicht anders mit dem Unternehmen schriftlich vereinbart.
- Rechnungsstellung
6.1. Reklamationen bezüglich der Rechnungen des Unternehmens müssen innerhalb von 7 Tagen nach dem Ausstellungsdatum erfolgen, andernfalls gelten sie als vollständig akzeptiert.
6.2. Hat das Unternehmen mit dem Kunden eine Kreditvereinbarung oder einen Rahmenkredit vereinbart, werden Rechnungen gemäß den vereinbarten Bedingungen ausgestellt und können zusätzliche Kredit- und Zahlungsgebühren enthalten.
6.3. Alle Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Buchungsbestätigungen und Änderungen
7.1. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Buchungsbestätigung nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Abweichungen in der Buchungsbestätigung sind dem Unternehmen unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen.
7.2. Mit dem Mieter erforderliche Änderungen gelten erst dann als umgesetzt, wenn sie schriftlich bestätigt und eine neue Buchungsbestätigung ausgestellt wurde.
7.3. Sofern keine aktualisierte Buchungsbestätigung ausgestellt wurde, gilt für den Mieter die ursprüngliche Buchungsbestätigung.
7.4. Es kann keine Vertragsänderung mit dem Fahrer vereinbart werden und der Fahrer ist nicht befugt, die Gesellschaft in irgendeiner Weise zu binden.
7.5. Änderungen, die vom Mieter an der ursprünglichen Buchungsbestätigung vorgenommen werden, können mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.
7.6. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, für Änderungen an der ursprünglichen Buchungsbestätigung eine Bearbeitungsgebühr zu erheben, deren Höhe unten angegeben ist.
Anzahl der Tage vor dem Reisebeginn, an denen die Anfrage gestellt wird.
Mehr als vierzehn Tage
€10.00
Drei Tage (72 Stunden) bis vierzehn Tage
€25.00
Drei Tage (72 Stunden) oder weniger
€50.00
7.7. Mündliche Änderungen gelten zu keinem Zeitpunkt als Bestätigung einer Änderung einer bestehenden Buchung.
- Routen- und Zeitvariation
8.1. Sofern bei der Buchung nicht anders vereinbart, liegt die gewählte Route im alleinigen Ermessen des Fahrers, abhängig von den Straßen-, Verkehrs- und Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Reise.
8.2. Es werden Stopps eingelegt, um gesetzliche Vorschriften bezüglich Pausen und Ruhezeiten einzuhalten.
8.3. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, alle Passagiere zu diesen Zeiten zu registrieren.
8.4. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Verluste, die Passagieren entstehen, die die Anweisungen des Mieters nicht befolgen.
8.5. In jedem Fall erfolgt der Abflug des/der Fahrzeuge(s) zu den mit dem Mieter vereinbarten Zeiten, und der Vermittler haftet nicht für Verluste oder Verletzungen, die ein Fahrgast erleidet, der das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit besteigt.
8.6. Jegliche vom Mieter gewünschte Änderungen liegen im Ermessen des Fahrers.
8.7. Bei Zustimmung kann der Fahrer eine zusätzliche Gebühr für Änderungen der ursprünglichen Buchung erheben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zusätzliche Abholpunkte.
- Lenk- und Ruhezeiten
Die mit dem Agenten für den Betrieb eines jeden Mietverhältnisses vereinbarten Arbeitszeiten sind strikt einzuhalten, damit die geltenden Vorschriften bezüglich Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können.
9.2. Der Vermittler behält sich das Recht vor, jede Anmietung, die nicht den einschlägigen Vorschriften entspricht, zu kürzen oder anderweitig zu ändern.
9.3. Sollten sich Verzögerungen aus irgendeinem Grund ereignen, kann das Unternehmen alle notwendigen Maßnahmen für das Fahrzeug ergreifen, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
9.4. Treten Verzögerungen auf, kann die Gesellschaft nicht für Verluste haftbar gemacht werden, die sich aus diesen Verzögerungen oder der Nichtvollendung der Dienstleistungen ergeben.
- Verspätungen und/oder Ausfälle
10.1 Der Agent gibt Zeitangaben für Reisen nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung einer bestimmten Reisezeit und haftet nicht für Verluste, Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten, die durch die tatsächliche Reisezeit entstehen.
10.2. Der Fahrer wird den Betriebshof rechtzeitig verlassen, um den Kunden für einen Teil der vereinbarten Busfahrt abzuholen.
10.3. Das Unternehmen kann nicht für Unannehmlichkeiten oder Verluste haftbar gemacht werden, die aus irgendeinem Grund entstehen, einschließlich Ausfall oder unvorhergesehener Verzögerung, sei es auf dem Weg, um den Mieter abzuholen, oder auf dem Weg zum Ziel der Buchung.
10.4. Unter den Umständen von Verkehrsunfällen oder Straßenschäden, widrigen Wetterbedingungen, der Einhaltung von Anweisungen der Polizei, des Zolls oder anderer Regierungsbeamter, die die Abholung des Kunden durch den Fahrer zur vereinbarten Zeit verzögern, haftet der Vermittler nicht für entstandene Verluste, Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten.
10.5. Es wird dringend empfohlen, dass der Mieter eine Versicherung gegen dieses Risiko abschließt, wenn die Reisezeiten besonders kritisch sind, zum Beispiel für den Beginn einer Veranstaltung.
- Zusätzliche Gebühren und Zuschläge
11.1. Wenn der Bus aufgrund des Mieters oder der Fahrgäste einer über die normale Reinigung hinausgehenden Reinigung bedarf, haftet der Mieter für die angemessenen Kosten hierfür. Diese Gebühr variiert je nach erforderlicher Reinigung.
11.2. Auf Verlangen des Unternehmens muss der Mieter vor dem Startdatum der Fahrt eine Kaution für die Reinigung hinterlegen, die, falls keine spezielle Reinigung gemäß dieser Klausel erforderlich ist, innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Enddatum der Fahrt zurückerstattet wird.
11.3. Sofern nicht anders vereinbart, sind im Mietpreis keine Tickets, Eintrittsgelder, Fähren, Straßenmaut oder Parkgebühren enthalten. Das Unternehmen kann diese jedoch auf Anfrage im Namen des Kunden arrangieren und handelt dabei als Agent des Kunden.
11.4. Dies bedeutet, dass alle für diese Transaktion geltenden Geschäftsbedingungen des Lieferanten (d. h. die Zahlungs-, Stornierungs-, Rückerstattungsbedingungen usw.) für den Kunden ebenso bindend sind, als hätte er diese Vereinbarungen direkt getroffen. Das Unternehmen wird keine Vereinbarung im Namen des Kunden abschließen, bevor die Zahlung des Kunden an das Unternehmen erfolgt ist.
11.5. Alle Buchungen basieren zum Zeitpunkt der Angebotserstellung auf der Nutzung eines einzigen Fahrers. Bei längeren Fahrten (in Bezug auf die Stundenanzahl) behält sich das Unternehmen das Recht vor, das Angebot zu überprüfen, falls ein zweiter Fahrer benötigt wird. Sollten zusätzliche Kosten anfallen, wird der Mieter nach Möglichkeit mindestens 7 Tage vor dem Reisedatum darüber informiert.
11.6. Sofern eine Unterkunft für den Fahrer erforderlich ist, gehen diese Kosten zu Lasten des Mieters und sind vor Fahrtantritt zu bezahlen.
11.7. Wenn die Unterkunft des Fahrers vom Kunden arrangiert wird, muss es sich um ein Einzelzimmer von angemessenem Grundstandard handeln, das gegebenenfalls Abendessen und Frühstück beinhaltet.
11.8. Das Angebot bezieht sich auf die Betriebskosten zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Sollten zwischen dem Datum des Angebots und der Ausführung mehr als 7 Tage vergehen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Mieter etwaige Preissteigerungen für Kraftstoff oder andere gestiegene Kosten weiterzugeben.
11.9. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, dem Mieter und/oder den Insassen Kosten für Schäden an Fahrzeugen in Rechnung zu stellen. Die Gelder werden vom Mieter eingezogen.
11.10. Steuern oder Gebühren, die von einer Regierung oder einer anderen Behörde erhoben werden und die das Unternehmen zur Erfüllung der Buchung zahlen muss, sind normalerweise im Angebot oder im bestätigten Buchungspreis enthalten. Wenn jedoch eine solche Steuer oder Gebühr nach der Buchung und vor Reiseantritt eingeführt oder erhöht wird, gibt das Unternehmen diese Kosten an den Kunden weiter, und der Kunde ist verpflichtet, diese vor der Abreise zu zahlen. Die Nichtleistung einer solchen geforderten Zahlung gilt als Stornierung durch den Mieter und unterliegt den Bestimmungen von Klausel 12 unten.
11.11. Änderungen an der ursprünglichen Buchung können direkt vom Fahrer oder vom Unternehmen am Ende des Auftrags in Rechnung gestellt werden. Alle Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
- Sitzplätze
12.1. Weder der Mieter noch der Fahrer dürfen ein Fahrzeug über die gesetzlich zulässige Anzahl von Insassen hinaus beladen.
12.2. Sofern nicht schriftlich vereinbart, kann die Gesamtzahl der Passagiere auf mehrere Fahrzeuge aufgeteilt werden, solange die vereinbarte Gesamtzahl der Passagiere untergebracht wird.
- Gepäck und Eigentum von Fahrgästen
13.1. Das von der Gesellschaft bereitgestellte Fahrzeug wird der Menge des Gepäcks sowie der Anzahl der zum Buchungszeitpunkt angegebenen Passagiere Rechnung tragen.
13.2. Der Kunde ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Buchung die korrekten Informationen anzugeben und das Unternehmen unverzüglich über etwaige Änderungen zu informieren.
13.3. Während das Unternehmen angemessene Sorgfalt walten lässt, kann es keine Haftung für Schäden an oder Verlust von Eigentum übernehmen, das im Fahrzeug befördert wird. Das Unternehmen empfiehlt nachdrücklich, keine Wertsachen im Fahrzeug zurückzulassen, auch wenn das Fahrzeug verschlossen ist.
13.4. Das Unternehmen kann keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von Eigentum übernehmen, das nach der Anmietung im Fahrzeug zurückgelassen wird.
13.5. Im Fahrzeug gefundene Gegenstände werden für maximal 30 Tage am Betriebshof des Fahrzeugs aufbewahrt und danach entsorgt. Es liegt in der Verantwortung des Mieters oder des Fahrgastes, die Gegenstände abzuholen, und alle Kosten, die bei der Abholung der Gegenstände anfallen, sind vom Mieter oder Fahrgast zu tragen.
13.6. Die Abholung des Eigentums ist zu einem von der Gesellschaft und dem Mieter oder Passagier zu vereinbarenden Zeitpunkt vorzunehmen.
- Tiere
14.1. Es dürfen keine Tiere ohne vorherige (schriftliche) Zustimmung des Unternehmens befördert werden.
- Verhalten von Fahrgästen
15.1. Der Fahrer ist für die Sicherheit des Fahrzeugs verantwortlich.
15.2. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass alle Kunden die vorhandenen Sicherheitsgurte tragen.
15.3. Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und/oder illegalen Drogen sind im Reisebus nicht gestattet, und der Mieter ist dafür verantwortlich, dass dies eingehalten wird. Fahrgäste, deren Verhalten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, können auf Anweisung des Fahrers aus dem Fahrzeug verwiesen oder am Einsteigen gehindert werden.
15.4 Der Fahrer hat nach seinem Ermessen das Recht, Fahrgäste aus jedem beliebigen Grund aus dem Bus zu verweisen oder die Mitnahme zu verwehren, wenn sich der Fahrgast beleidigend verhält, den Bus beschädigt oder aufgrund von Alkohol- oder illegalem Drogenkonsum nicht reisefähig ist.
15.5. In einem solchen Fall kann die Fahrt nach alleinigem Ermessen des Fahrers fortgesetzt werden, sobald der Fahrgast oder die Fahrgäste aus dem Fahrzeug entfernt wurden; sollte das Verhalten des Fahrgasts jedoch zur sofortigen Beendigung der Fahrt führen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, alle anderen Teile einer Buchung zu stornieren, und in solchen Fällen verfallen alle gezahlten Gelder, und es werden keine Ansprüche auf Entschädigung oder Rückerstattung, weder ganz noch teilweise, berücksichtigt.
Für alle Schäden am Fahrzeug, die durch den Mieter oder einen der Mitfahrer verursacht werden, ist der Mieter verantwortlich und er haftet für alle damit verbundenen Kosten.
- Fahrzeugwechsel
16.1. Der Agent behält sich das Recht vor, ohne Aufpreis ein größeres als das angegebene Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es werden zusätzliche Sitze genutzt. Werden zusätzliche Sitze genutzt, wird ein zusätzlicher Aufpreis anteilig zum Mietpreis berechnet.
16.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Durchführung der Vermietung an einen anderen Betreiber zu untervergeben oder Ersatzfahrzeuge mit derselben Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung zu stellen.
16.3. Der Agent behält sich das Recht vor, andere Fahrzeuge (einschließlich solcher anderer Betreiber) oder Nebenanlagen für die gesamte oder einen Teil der Anmietung zu ersetzen, vorausgesetzt, dass diese Ersatzleistungen von ähnlicher Qualität sind.
16.4. Im Falle abweichender Spezifikationen ist die Haftung des Unternehmens auf die für die ursprüngliche Spezifikation berechnete Prämie beschränkt.
- Tickets für Freizeitparks und andere Veranstaltungsorte
17.1. Das Unternehmen kann im Namen des Kunden Eintrittskarten für Freizeitparks und andere Veranstaltungsorte zu einem vereinbarten Preis besorgen.
Der Gutschein ist ausschließlich zum Umtausch zwischen dem Gruppenleiter und dem Kassenhäuschen bestimmt und hat keinen Barwert.
17.3. Der Gutschein kann für den Parkeintritt für weniger Gäste als auf dem Gutschein angegeben verwendet werden, jedoch nicht für mehr. Für alle Gäste, die die Anzahl auf dem Gutschein überschreiten, muss eventuell der aktuelle Tagespreis an der Kasse bezahlt werden.
17.4 Alle ausgegebenen Tickets unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstaltungsortes, und das Unternehmen empfiehlt, den Anforderungen für die Nutzung bestimmter Fahrgeschäfte oder Attraktionen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Kopien der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstaltungsortes können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
17.5. Im Falle einer unvorhergesehenen Schließung des Veranstaltungsortes wird der Ticketpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr vollständig erstattet; bei einer Schließung von Teilen des Veranstaltungsortes oder einzelner Fahrgeschäfte oder Attraktionen erfolgt keine Erstattung.
17.6 Zur Vermeidung von Zweifeln wird festgehalten, dass eine vollständige oder teilweise Erstattung von Tickets die Stornierungsbedingungen des Unternehmens in Bezug auf Fahrzeuge, die das Unternehmen im Zusammenhang mit der Reise vermittelt hat, weder ändert noch auf andere Weise berührt.
- Versicherung
18.1. Der Agent empfiehlt dem Mieter, sich gegen Verluste zu versichern, die durch gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen unter diesen Umständen nicht abgedeckt sind. Dies sollte unter anderem Verluste umfassen, die durch Verspätung, schlechtes Wetter, höhere Gewalt, Krankheit, mechan Defekte, Verlust oder Beschädigung von Gepäck sowie durch das Handeln von Personen oder Unternehmen entstehen, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung sind, wie etwa Anbieter von Veranstaltungskarten, Unterkünften und anderen Transportdienstleistern.
- Stornierung durch den Mieter
19.1. Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
19.2. Im Falle einer Stornierung durch den Mieter haftet der Mieter zu den folgenden Bedingungen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und in allen Fällen wird die Anzahlung nicht erstattet.
- Anzahl der Tage vor dem Abreisedatum, an denen die Kündigung erfolgt
- Mehr als dreißig Tage
- 25% der Gesamtkosten für die Anmietung nach Abzug der Kaution
- Dreißig Tage oder weniger
- 50% der Gesamtkosten für die Anmietung nach Abzug der Kaution
- Vierzehn Tage oder weniger
- Vollständige Zahlung
19.3. Sofern der Mieter zusätzliche Kosten wie Fährüberfahrten o.ä. bezahlt hat, erfolgen Rückerstattungen nur gemäß den Stornierungsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters.
19.4. Sollte der Kunde den oben genannten Betrag zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht bezahlt haben, wird der Restbetrag sofort fällig und stellt eine Forderung des Unternehmens dar.
19.5 Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen die Dienste eines Inkassobüros in Anspruch nehmen, um jeden unbezahlten Betrag zusammen mit Zinsen und etwaigen Inkassokosten einzuziehen.
- Kündigung durch das Unternehmen
Unter keinen Umständen, im Falle eines Notfalls oder bei einer einseitigen Änderung der vereinbarten Bedingungen durch den Mieter kann der Vermittler den Vertrag durch Rückzahlung aller gezahlten Gelder und ohne weitere oder sonstige Haftung kündigen.
20.2. Sollte das Unternehmen aus Gründen eines Notfalls, der Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein, ein Fahrzeug oder Fahrzeuge zur Erfüllung aller oder eines Teils der gebuchten Anforderungen des Kunden bereitzustellen, wird das Unternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen Ersatz oder eine alternative Lösung bereitzustellen. Falls dies nicht möglich ist, behält sich das Unternehmen das Recht vor, alle gezahlten Gelder zurückzuerstatten und die Buchung ohne Haftung zu stornieren, wobei dem Kunden eine möglichst frühzeitige Mitteilung gemacht wird.
- Beschwerden
21.1. Jegliche Beschwerden bezüglich der Dienstleistungen des Vertreters sind so bald wie nach Umständen vernünftigerweise möglich und in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich an das Büro des Vertreters zu richten.
21.2. Beschwerden werden gemäß dem Beschwerdeverfahren des Unternehmens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Beschwerde bearbeitet.
- Rechte Dritter
22.1. Diese Vereinbarung wird im vorgenannten Umfang zugunsten des Mieters und des Unternehmens sowie (wo anwendbar) deren Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern geschlossen und ist nicht dazu bestimmt, Dritten Vorteile zu verschaffen oder von Dritten durchgesetzt zu werden.
- Durchsetzbarkeit
23.1. Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar werden oder erklärt werden, so wird diese Klausel oder Bestimmung gelöscht, während alle übrigen Bestimmungen gültig bleiben.
- Interpretation
24.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allen anderen Geschäftsbedingungen vor, die an anderer Stelle enthalten sind oder sich aus Gesetz, Handelsbrauch, Übung oder Geschäftsverkehr ergeben.
- Englisches Recht
25.1. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen und Gerichten des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem der Dienst hauptsächlich erbracht wird.